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In diesem Beitrag finden Sie eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Standes der Mantelverordnung. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf einen Beitrag aus 09/2015 bezüglich der Änderungen der Mantelverordnung hinweisen.

 

Das Bayerische Landesamt für Umwelt nennt die Altlasten auch das Erbe der Vergangenheit. Diese Umschreibung ist sehr zutreffend und inkludiert bereits den unbedachten Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen in der Vergangenheit, die zur Verunreinigung von Boden- und Grundwasser führten.

 

Oft handelt es sich bei Altlasten um kontaminierte Grundstücke beispielsweise durch den Betrieb ehemaliger Industrieproduktionen oder alter Deponien.

 

In der heutigen Zeit müssen diese Altlasten nun ausfindig gemacht und sehr aufwendig beseitigt werden. Eine wichtige Grundlage bildet dabei die Mantelverordnung (MantelV).

Mantelverordnung - Zielsetzung und Konzeption des Planspiels MantelV

  • Sicherstellung der Durchgängigkeit und Widerspruchsfreiheit des Regelwerkes von der Abfallentstehung bis hin zur schadlosen Verwertung/Beseitigung
  • Verschiebung von Stoffströmen in Bezug auf die derzeitige Rechtslage
  • Vollzugstauglichkeit der vorgesehenen Regelungen in der MantelV unter besonderer Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung und der Änderung der BBodSchV
  • Folgenabschätzung einschließlich der Schätzung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, die Verwaltung und den Bürger

 

Das Projekt „Planspiel MantelV“ wurde in 4 Arbeitspakete gegliedert:

 

  • Planspiel:
    • Vollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der MantelV
    • Identifikation von Problemen und deren Folgen im Umgang mit der MantelV
  • Datengrundlage
    • Aktualisierung und Vervollständigung der Datengrundlage
    • Neuerhebung von Messwerten für Bodenaushub/-material
  • Quantifizierung der Materialströme
    • Zu erwartende bundesweite Stoffstromverschiebungen
  • Folgenabschätzung
    • Erfüllungsaufwand bzw. die hieraus resultierenden Erfüllungskosten

 

Frau Dr. Bettina Plath berichtete auf dem 16. Altlastenseminar in Karlsruhe, dass die Teilnehmer des Planspiels derzeit die Sorge haben, dieses Projekt könnte eher eine „Alibi-Veranstaltung“ sein, obwohl das vom Ministerium (BMUB) klar verneint wurde. Das Ministerium informierte darüber, dass das Projekt MantelV auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll, aber ob das tatsächlich realisierbar ist, sei aus Sicht von Frau Dr. Plath und der Planspielteilnehmer derzeit noch unabsehbar.

 

Kurz vor dem Altlastenseminar in Karlsruhe fand im Rahmen des Planspiel bereits der 2.-te Praxistag zur Eruierung der Vollzugstauglichkeit und Praktikabilität sowie der Auswirkungen der MantelV und möglicher Verschiebungen der Stoffströme statt. Es waren ca. 80 Vertreter aus Behörden und Industrie beteiligt und wurden in verschiedene Gruppen (Boden, Bauschutt, Task Force für gruppenübergreifende Fragestellungen) eingeteilt, die je zwei Fallbeispiele diskutierten.

 

Es soll nun noch ein weiterer, 3.-ter Praxistag folgen, sowie ein vorläufiger Bericht zum Ergebnis des Planspiels erstellt werden, der vom Ministerium anschließend geprüft werden soll, bevor dann ein Endbericht erstellt und veröffentlicht wird.

 

Dieser Referentenentwurf soll dann zur Vorlage in die Ressortabstimmung, Länder- und Verbändeanhörung, Notifizierung, Kabinettsbefassung und Beratung im Bundestag und –rat, um dann noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden zu können.

 

Die bisher erfolgten Praxistage haben gezeigt, dass durch die Einführung der MantelV vermutlich eine zunehmende Deponierung erforderlich sein wird und maximal eine gleichbleibende Verwertungsquote erreicht werden wird. Des Weiteren sei mit Kostenverschiebungen und ggfs. längeren Transportwegen zu rechnen.

 

Alles in allem herrscht im beteiligten Gremium die Sorge, dass die Mantelverordnung möglicherweise doch gekippt werden könnte, und es entweder einen Neustart oder eine umfassendere Novellierung bzw. Erweiterung der Ersatzbaustoffverordnung geben könnte.

 

Aktuell liegen hierzu aber noch keine gesicherten Informationen vor. Dies liegt u.a. auch daran, dass aus Sicht der Teilnehmer am Planspiel nach aktuellem Stand des 3. Arbeitsentwurfes der MantelV keines der zu Beginn der Arbeiten definierten Ziele (Rechtssicherheit, administrative Erleichterungen, einheitliche Wettbewerbsbedingungen, Beibehaltung hoher Verwertungsquoten) erreicht wird.

Fazit

Es ist immer nochungewiss, WANN und vor allem WIE die MantelV tatsächlich eingeführt wird. Es sind noch immer sehr viele Fragen offen, nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Thematik.

 

 

 

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