Die Genehmigung für die Verwendung der Wirkstoffe Bromoxynil, Benalaxyl und Ethametsulfuron-methyl erlöschen. In der Regel werden nachfolgend auch die zulässigen Rückstandshöchstmengen auf die Bestimmungsgrenze reduziert.
Die EU-Kommission hat die Genehmigung von Bromoxynil (CAS-Nr. 1689-84-5) mit der Verordnung 2020/1276 am 14.9.2020 aufgrund von hohen Verbraucherrisiken zurückgenommen. Die Genehmigung für den Insektizid-Wirkstoff Benalaxyl (CAS-Nr.71626-11-4) wurde wegen Bedenken hinsichtlich möglicher Grundwasserkontaminationen und langfristigen Risiken für Vögel und Nichtzielanthropoden mit der Verordnung 2020/1280 nicht verlängert. Für Ethametsulfuron-methyl (CAS-Nr. 97780-06) wurde der Antrag auf Genehmigung vom Hersteller zurückgezogen.
Die Mitgliedstaaten, in denen der Herbizid-Wirkstoff Bromoxynil Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 17.03.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Für Benalaxyl-haltige Fungizide müssen die Zulassungen bis 05.04.2021 zurückgezogen werden. Die Anwender haben bis zum 17.09.2021 bzw. bei Benalaxyl noch bis zum 05.10.2021 Zeit Restbestände aufzubrauchen.
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Benalaxyl:
Ethametsulfuron-methyl:
Autor: Frank Mörsberger