Mit EU-Verordnung 2020/1158 vom 05.08.2020 veröffentlichte die EU-Kommission am 06.08.2020 neue Einfuhrbedingungen für Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in Drittländern.
Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl im April 1986 wurden erhebliche Mengen radioaktiver Elemente in die Atmosphäre freigesetzt. Zum Schutze der europäischen Bevölkerung wurden in der Folge Höchstwerte für Radioaktivität in bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Drittländern festgelegt. In der neuen Verordnung wurden diese nun aktuell angepasst. Es wird zukünftig nur noch Höchstwerte für Cs137 geben. Mit Ausnahme von Milch, Milcherzeugnissen und Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder (370 Bq/kg) wird der Höchstwert auf 600 Bq/kg festgelegt. Das betrifft vor allem Wildpilze und Beeren, die wild gesammelt werden.
Aus der „Liste der von dem Unfall von Tschernobyl betroffenen Drittländer“ werden Bulgarien und Rumänien als neue EU-Mitglieder ebenso gestrichen, wie Liechtenstein und Norwegen Aufgenommen wurde allerdings das Vereinigte Königreich (ausgenommen Nordirland), welches durch den Brexit voraussichtlich am 1.1.2021 zum Drittland wird.
AGROLAB LUFA in Kiel ist eines der wenigen privaten Untersuchungslabor, das Radioaktivitätsmessungen durchführen kann. Als ehemalige Landesmessstelle in Schleswig-Holstein und weiterhin in die amtliche europaweite Radioaktivitätsüberwachung eingebunden verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung und modernste Messtechnik um Handelsproben auf radioaktive Kontamination schnell und preiswert zu prüfen.
Autor: Dr. Frank Mörsberger