Frei von Symbol
Für Menschen, die an lebensmittelbedingten Allergien leiden, ist eine sachgerechte Kennzeichnung allergener Inhaltsstoffe auf den Etiketten von Lebensmitteln lebenswichtig.

 

Lebensmittelproduzenten bzw. Inverkehrbringer sind nach EU-Recht dazu verpflichtet, die 14 wichtigsten Allergene im Zutatenverzeichnis von verpackten Lebensmitteln zu benennen und bei offenen Waren oder zubereiteten Speisen solche Informationen vorzuhalten. Allergene können aber auch unbeabsichtigt in ein Lebensmittel geraten. Für solche Spurenverunreinigungen gibt es keine verbindlichen Kennzeichnungsregeln. Zur haftungsrechtlichen Absicherung finden sich daher auf den Produkten oft Hinweise wie: „Kann Spuren von …“ enthalten. Einem Allergiker hilft eine solche Aussage wenig. Es wird daher schon länger über die Definition von Schwellenwerten für allergene Stoffe diskutiert, die die aktuelle Regelung ersetzen und zu mehr Sicherheit für den Allergiker führen soll. Die Festlegung von sicheren Schwellenwerten ist nicht trivial und basiert u.a. auf mathematischen Modellen.

 

Die Arbeitsgruppe VSEP („VI-TAL Scientific Expert Panel“) veröffentliche überarbeitete Referenzdosen in der Studie „VITAL 3.0“ (= Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling) (2019).

Die Wissenschaftler leiten für jedes der untersuchten Allergene eine sogenannte Auslösedosis ED01 ab. Diese ist so definiert, dass bei der Menge an Allergen im Lebensmittel 99 % der betroffenen Allergiker keine messbaren allergischen Reaktionen zeigen. Allerdings könnten bei einem kleinen Teil der übrigen etwa 1 % der Betroffenen im schlimmsten Fall doch schwere bis hin zu lebensbedrohlichen Reaktionen auftreten. Das Ausmaß der allergischen Reaktionen kann leider nicht sicher vorhersagt werden. Es bleibt also ein geringes Restrisiko, aber für die Mehrheit der Betroffenen hätte das Schwellenwert-Modell deutliche Vorteile für ihren Alltag.

Zusammengefasst ergeben sich in VITAL 3.0 die folgenden Anpassungen der Referenzdosen:

  • für Ei, Milch und Shrimps wurden die Referenzdosen erhöht
  • für Lupinen, Soja, Weizen und Sesam wurden die Werte gesenkt
  • für Cashewnüsse, Sellerie, Fisch und Walnüsse wurden die Werte erstmals ermittelt
  • für Erdnüsse, Haselnüsse und Senf bleiben die Referenzdosen unverändert

 

Die einzelnen Werte entnehmen Sie bei Interesse direkt der u.a. Publikation.

Wir weisen darauf hin, dass diese Referenzdosen noch nicht verbindlich sind und Lebensmittel derzeit nach der bestehenden LMIV (EU) 1169/2011 in der aktuellsten Version gekennzeichnet werden müssen.


Die Lebensmittellabore der AGROLAB GROUP führen Allergenbestimmungen in Lebensmitteln größtenteils selbst durch. Wir bedienen uns dabei der üblichen akkreditierten immunologischen Testverfahren, die das Allergie-auslösende Protein/Peptid direkt erkennen. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt der Nachweis indirekt mittels PCR-Technik auf DNA-Ebene.

 

Zusammenfassung der Empfehlungen des wissenschaftlichen Expertengremiums VITAL 2019 (in Englisch).
http://allergenbureau.net/wp-content/uploads/2019/09/VSEP-2019-Summary-Recommendations_FINAL_Sept2019.pdf

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger