Der erst jetzt veröffentlichte Kontrollbericht aus 2018 weist auf 113 Produktrecherchen mit 610 potentiell risikobehafteten Angeboten. Die Kontrollen im Online-Handel werden ausgebaut werden. Mit dem AGROLAB Siegel können Sie Kundenvertrauen stärken und mögliche Beanstandungen durch amtliche Kontrollen vorbeugen.
In Deutschland koordiniert und unterstützt seit 2013 eine länderübergreifende Zentralstelle des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) die Kontrollen im Online-Handel u.a. von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln und Tabakerzeugnissen.
Erst jetzt wurde der Jahresbericht für das Kontrolljahr 2018 veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe führt verdeckte Einkäufe durch und prüft, wie bei Produkten aus dem stationären Handel, ob die angebotenen Waren die gesetzlichen Qualitätsanforderungen und Kennzeichnungsvorgaben erfüllen.
Im Jahr 2018 wurden 113 Produktrecherchen im Bereich Lebensmittel durchgeführt, bei denen 610 potentiell risikobehaftete Angebote identifiziert wurden. Insbesondere aufgrund von einschlägigen Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem (RASSF) bei Nahrungsergänzungsmitteln wurden die Inspektoren zu Recherchen motiviert. So wurden z.B. zu Palmöl mehrere Onlineangebote identifiziert, von denen aufgrund des nicht zugelassenen Azofarbstoffs Sudan IV gewarnt wurde. Gefälschte und gesundheitsschädliche Spirituosen (gepanscht mit Methanol) vor denen Interpol warnte, wurden bei Interneteinkäufen in deutschen Webshops jedoch nicht entdeckt.
Jedoch gab Sportlernahrung, die auf Online Plattformen gehandelt wird, mehrfach Anlass zu Beanstandungen wegen z.B. nicht zugelassener Inhaltsstoffe (z.B. DMAA) oder Überdosierungen (z.B. bei Koffein).
Auch bei den Herkunftskennzeichnungsregeln müssen sich Onlinehändler an die gesetzlichen Vorgaben halten. Kürzlich unterlag „Amazon fresh“ vor dem Landgericht München gegen Foodwatch, die geklagt hatten, weil Obst und Gemüse, das auf der Plattform angeboten wurde, mit bis zu 13 verschiedenen Herkunftsangaben versehen war. Wie im stationären Einzelhandel ist jedoch vorgeschrieben, dass das Ursprungsland der Ware in der EU jeweils eindeutig angegeben werden muss.
Kontrollen im Online-Handel sollen ausgebaut werden
Die amtlichen Recherchen und Probekäufe im Internethandel werden ausgebaut und daher ist zu erwarten, dass das G@ZIELT-Team in den nächsten Jahren vermehrt auf fragwürdige Angebote stoßen und sanktionieren wird. Die AGROLAB Labore untersuchen und prüfen bereits zahlreiche Produkte, die im Internet gehandelt werden. Mit unserem AGROLAB Prüfsiegel auf Ihren Produkten können sich qualitätsbewusste Anbieter von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Angeboten aus dubiosen Quellen bei den Online-Käufern einen Image- und Vertrauensbonus verschaffen. Zusätzlich beugt das Siegel möglichen Beanstandungen bei amtlichen Kontrollen wirksam vor.
Hinweis für QS-Kunden
Es sei an dieser Stelle auch auf ein Zusatzmodul „Onlinehandel“ im QS-System hingewiesen, das im Januar für die Systempartner des QS-Systems im Lebensmitteleinzelhandel neu hinzugekommen ist.
Autor: Dr. Frank Mörsberger